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Die Brüderschaft Saint-Etienne d'Alsace hat der angenehme und ritterliche Handel zwischen Mitbrüdern als Ziel. Unter Androhung ernster Strafmaßnahmen, die bis zu dem Ausschluß gehen können, und vom Großmeister auf Meinung der anwesenden Mitbrüdern ausgesprochen werden, ist jedes politisches, religiöses oder scharfen Charakters Gespräch streng verboten.

  • Keiner kann sich nach den Regeln gewöhnter Höflichkeit, an der Sitzung beteiligen, wenn er im angemessenen und anständigen zugelassenen Anzug nicht ist .
  • Jede nachlässige Haltung im Laufe der Sitzung ist durch eine Buße von drei Flaschen bestraft.
  • Wird der Buße von drei Flaschen gleichermaßen unterworfen, der den Anderen, ohne Notwendigkeit oder gegen Natur zu essen oder zu trinken erregt.
  • Keinem ist rauchen gestattet, sonst ist es die Buße von drei Flaschen.
  • Wer auch immer das Material der Brüderschaft oder von einem Mitbruder mitnimt, zerstört oder beschädigt, ist gehalten, den Schaden im ca. 8 Tagen zu reparieren. Wenn das durch Bosheit oder mit Vorbedacht getan ist, wird der Großmeister auf Meinung der Mitbrüdern ihm eine starke Buße vorschreiben.
  • Wer auch immer einen Mitbruder, Lügner, Diebe, u.s.w. ruft wird durch die Buße von drei Flaschen bestraft sein.
  • Wird vom Ausschluß bestraft sein, der einen anderen Kollegen mißhandelt oder anschlägt.
  • Jedes unanständige oder sittenlose Verhalten wird durch eine Buße von drei Flaschen bestraft sein.
  • Die Mitbrüder verdanken den Mitschwestern alle Höflichkeiten, die durch ihr Geschlecht bedingt sind. Jede unanständige Bewegung, Vertraulichkeit schlechten Feingehaltes oder malseyante Wort wird durch die Buße von drei Flaschen bestraft sein.
  • Jeder Kollege kann vom Großmeister für die Bedürfnisse der Brüderschaft erfordert sein. Jeder Arbeitsversäumnis ist durch die drei Flaschen bestraft.
  • Jeder Kollege soll sich an den vom Großmeister bewilligten Anmeldefristen halten. Jeder Verzug wird durch drei Flaschen sanktioniert.
(Nach der Verordnung von 1561.)

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